Beschleunigte Grundqualifikation

Beschleunigte Grundqualifikation

Ziele des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz:

Ziel des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes nach der EU-Rahmenrichtlinie 2003/59/EG ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu fördern, ein wirtschaftliches Fahren zu ermöglichen und ein einheitliches Bildungsniveau innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten.
Mit unserer langjährigen Berufserfahrung und unserem Team von erfahrenen und motivierten Fahrlehrern werden wir Sie gern in Ihrer Weiterbildung unterstützen.

Jeder/Jede Fahrerlaubnisinhaber/in, der/die

  • ab dem 10. September 2008 D1, D1E, D oder DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen)  
  • ab dem 10. September 2009 C1, C1E, C oder CE (Lkw von mehr als 3,5t zGM und deren Kombinationen)

gewerblich nutzen möchte, benötigt einen Grundqualifikationsnachweis bzw. einen Weiterbildungsnachweis.

Keinen Grundqualifikationsnachweis benötigen die Fahrerlaubnisinhaber/in der Klassen D oder C (Klasseneinteilung siehe oben), wenn die Fahrerlaubnis vor diesen Stichtagen erworben worden ist.

Jedoch müssen auch diese Fahrerlaubnisinhaber/innen eine regelmäßige Weiterbildung (alle 5 Jahre)  nachweisen. Diese ist erstmalig spätestens bis zum 10.09.2013 (Bus) bzw. 10.09.2014 (Lkw) nachzuweisen.

(siehe Weiterbildung nach BKrFQG)

Wie erwerbe ich einen Grundqualifikationsnachweis?

Einen Grundqualifikationsnachweis erwirbt man:

  • durch einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zum/zur „Berufskraftfahrer/in” oder zur „Fachkraft im
    Fahrbetrieb” oder in einem Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten,
  • durch eine erfolgreiche Grundqualifikationsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (praktische Prüfung, Dauer: 240 min.) oder
  • durch eine erfolgreiche beschleunigte Grundqualifikationsprüfung (Unterricht: Dauer 140 Std. & 90 min. theoretische Prüfung) vor der Industrie- und Handelskammer.

Der kostengünstigere Weg ist die „Beschleunigte Grundqualifikation“!

Wie erwerbe ich einen beschleunigten Grundqualifikationsnachweis?

Die beschleunigte Grundqualifikation erwirbt man durch das erfolgreiche Ablegen einer 90 minütigen theoretischen Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer.
Voraussetzung dafür ist, dass an einer Schulung von 140 Stunden, einschließlich 10 Fahrstunden zu jeweils 60 Minuten, bei einer anerkannten Ausbildungsstätte teilgenommen worden ist.
Der vorherige Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist für die beschleunigte Grundqualifikationsprüfung nicht erforderlich.

Mit unserer langjährigen Berufserfahrung und unserem Team von erfahrenen und motivierten Fahrlehrern werden wir Sie zielstrebig und eingehend auf Ihre Prüfung vorbereiten. Sie lernen alles, was Sie für den erfolgreichen Abschluss der Prüfung wissen müssen:

  • die Grundlagen des sicheren und verbrauchsoptimierten Fahrens,
  • die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Berufes,
  • die Gesundheitsrisiken und wie man sich davor schützen kann sowie
  • das Image Ihres Unternehmens und was Sie dazu beitragen können.

Welche Inhalte hat die Beschleunigte Grundqualifikation?

  • Sicherheitsregeln für rationelles Fahren
  • Verbrauchsoptimiertes Fahren
  • Sicherheitsausstattung
  • Ladungssicherung
  • Sozialrechtliche Rahmenbedingungen des Güterkraftverkehrs
  • Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Gesund am Arbeitsplatz und Ergonomie
  • Richtig reagieren in Notfällen
  • Imagewirksames Verhalten
  • Marktkenntnis
  • Praktisches Fahren

Welche Sonderfälle gibt es für Umsteiger?

Lkw-Fahrer, die als Busfahrer tätig werden wollen oder Busfahrer, die als Lkw-Fahrer tätig werden wollen, benötigen dazu die Grundqualifikation Umsteiger. Diese beinhaltet 35 Stunden (zu je 60 Minuten), von denen 2,5 Stunden auf das Führen eines Kraftfahrzeuges der betreffenden Klasse entfällt (§3 BKrFQV). Bei der theoretischen Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (45 Minuten) müssen Umsteiger nur diejenigen Teile ablegen, welche Kraftfahrzeuge betreffen, die Gegenstand der neuen Grundqualifikation sind.

Wie lange dauert die Ausbildung?

4 Wochen in Vollzeit von Mo. – Fr.: 08:00 – 16:00 Uhr (4 Blöcke á 90 Minuten)

Wie sieht die Prüfung aus?

Nur eine theoretische Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer mit Multiple Choice Fragen und offenen Fragen. Die Prüfung dauert mindestens 90 Minuten.

Was kostet die Ausbildung?

Bitte erfragen Sie die Kosten pro Teilnehmer gern telefonisch oder per E-Mail.

Sie haben von der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein erhalten? Dann sind Sie bei uns richtig.

Der Seminarbetrag versteht sich inkl. Lehrmaterial, zzgl. IHK-Gebühr.
Das Seminar ist mehrwertsteuerfrei! (gem. §4 Nr. 21 UStG)


Ziele des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz:

Ziel des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz nach der EU-Rahmenrichtlinie 2003/59/EG ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu fördern, ein wirtschaftliches Fahren zu ermöglichen und ein einheitliches Bildungsniveau innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten.

Mit unserer langjährigen Berufserfahrung und unserem Team von erfahrenen und motivierten Fahrlehrern werden wir Sie gern in Ihrer Weiterbildung unterstützen.

Info? Bitte klicken.

Hier geht es zu den BKrFQG Kursterminen.

Wir sind durch die Bezirksregierung Arnsberg eine anerkannte Ausbildungsstätte gemäß § 9 des BKrFQG i.V.m. § 5 Abs. 1 BKrFQV.

Fahrschule Stratmann

Bornstraße 77
44145 Dortmund

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