Führerschein: Diese wichtigen Änderungen sind 2023 geplant
Der ADAC hat eine wirklich gelungene Zusammenfassung erstellt (inkl. Verweise):
Die EU will 2023 eine neue Führerscheinrichtlinie verabschieden. Was sich beim Pkw-Führerschein, der Führerscheinprüfung für Fahranfängerinnen und Fahranfänger und bei der Probezeit ändern könnte.
- Klasse B: Keine generelle Erhöhung auf 4,25 Tonnen
- Anerkennung von B17 auch im Ausland
- Neue Probezeit bei Führerscheinerweiterung
Jetzt liegt der erste Entwurf der 4. Führerscheinrichtlinie vor und wird auf EU-Ebene diskutiert. Die Vorschläge der Kommission gehen im nächsten Schritt an das Europaparlament und die Mitgliedstaaten zur Beratung. Nicht alle Themen, die im Vorfeld erwartet wurden, finden sich im Entwurf wieder. Dafür wurden neue Themen von der EU aufgegriffen.
Wichtig: Bevor Änderungen in Deutschland in Kraft treten, müssen sie erst in nationales Recht überführt werden. Von den Änderungen wären viele Autofahrende und Führerschein-Prüflinge betroffen. Das wird aktuell diskutiert:
Klasse B: Ausnahmen bei Gewichtsgrenze
Derzeit umfasst der Autoführerschein der Klasse B nur Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Hier könnte es eine Änderung geben. Eine generelle Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts sieht der Richtlinien-Entwurf zwar nicht vor. Aber: Fahrzeuge, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden (auch Wohnmobile) mit einer zulässige Gesamtmasse bis 4250 kg sollen künftig mit der Klasse B gefahren werden dürfen. Vorausgesetzt man besitzt die Klasse B bereits seit 2 Jahren.
Ab 70: Fahrtauglichkeits-Checks
Künftig sollen Seniorinnen und Senioren über 70 möglicherweise alle fünf Jahre ihre Fahrtauglichkeit überprüfen lassen. In einigen EU-Ländern ist das bereits Praxis. Nach dem Entwurf der Richtlinie müssen alle Mitgliedstaaten Führerscheine von Personen, die 70 Jahre alt sind, auf maximal 5 Jahre befristen. So können Verkehrstauglichkeitsüberprüfungen oder Auffrischungskursein allen Mitgliedstaaten leichter eingeführt werden. Der Führerschein muss dann im Alter regelmäßig umgetauscht werden. Ob und inwieweit das auch in Deutschland umgesetzt wird und wie ein derartiger Check aussehen könnte, ist noch unklar.
Nicht nur eine Probezeit
Bisher wird nur beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis der Führerschein “auf Probe” erteilt. Bei den Klassen AM, L und T gibt es außerdem keine Probezeit. Informationen zur aktuellen Probezeit finden Sie hier. Die EU plant eine neue Probezeitregelung: Mit jeder weiteren Klasse soll eine neue Probezeit beginnen. Wer sich also nachträglich überlegt, zusätzlich zum Pkw-Führerschein, noch einen Motorrad-Führerschein zu machen, dem droht dann eine erneute Probezeit.
Eine Ausnahme ist nur für den erleichterten Aufstieg beim Motorrad-Stufenführerschein vorgesehen. Details sind hier noch nicht bekannt. Unklar ist deshalb, welchen Umfang die Probezeit für die erweiterte Klasse hat und ob Maßnahmen bei Verstößen (z.B. Aufbauseminar, Entziehung der Fahrerlaubnis) innerhalb der Probezeit für alle Klassen gelten. Die genauen Regelungen sind anhand des Entwurfs bisher nicht erkennbar.
Anerkennung von B17 im Ausland
Seit einigen Jahren kann der Pkw-Führerschein (Klasse B) in Deutschland bereits mit 17 Jahren erworben werden. Eine gute Nachricht für Führerscheinneulinge: Die Rahmenbedingungen für das begleitete Fahren sollen vereinheitlicht und EU-weit anerkannt werden.
Fahrten im Rahmen des begleiteten Fahrens über die Landesgrenzen hinweg wären dann möglich. Es soll außerdem eine europaweite, einheitliche Probezeit von 2 Jahren eingeführt werden.
Lkw/Bus: Ausnahmen beim Mindestalter
In Deutschland kann die Klasse C für Lkw momentan erst mit 21 Jahren, die Klasse D für Busse erst mit 24 Jahren erworben werden. Der Entwurf sieht nur die Möglichkeit einer Absenkung im Bereich der öffentlichen Sicherheit, wie zum Beispiel der Feuerwehr vor. Eine generelle Absenkung des Mindestalters, wie ursprünglich diskutiert, ist nicht Teil des vorliegenden Entwurfs. Auch ein begleitetes Fahren im Rahmen des Lkw-Führerscheins (C17) soll künftig möglich sein.
Lesen Sie mehr zu den aktuellen Regelungen zum Erwerb von Lkw- oder Busklassen
Digitaler Führerschein und QR-Code
Mit der 4. Führerscheinrichtlinie soll auch der digitale Führerschein eine zweite Chance bekommen: Ziel ist es, dass bei einer Polizeikontrolle oder bei der Autovermietung die entsprechende App auf dem Smartphone reicht. Für die Führerscheinscheckkarte ist außerdem ein QR-Code anstelle des heutigen Chips angedacht, um ihn fälschungssicherer zu machen.
Erfahren Sie mehr zum Stand des digitalen Führerscheins
Das könnte sich für Fahrschüler ändern
Bislang ist es nicht möglich, theoretische und praktische Führerscheinprüfung in unterschiedlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu absolvieren. Um der zunehmenden Mobilität der Bevölkerung Rechnung zu tragen und sprachliche Barrieren zu überwinden, soll das künftig erlaubt sein.
Der Entwurf der neuen Führerschein-Richtlinie enthält eine Vereinfachung der Wohnsitzregelung, sodass die Führerscheinprüfung künftig zum Beispiel auch in dem EU-Land, dessen Staatsangehörigkeit der Prüfling besitzt, abgelegt werden könnte.
Führerscheinentzug: EU-weite Anerkennung
Die Regelungen bezüglich der Entziehung, Einschränkung oder Aussetzung von Fahrerlaubnissen sollen künftig von den Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt werden.
Erfahren Sie mehr dazu, dass Fahrverbote zukünftig europaweit gelten sollen.
Quelle: ADAC