Mindestdauer des theoretischen Unterrichts

  • Allgemeiner Teil (Grundstoff)
  • Klassenspezifischer Teil (Zusatzstoff)

Die Mindestdauer des allgemeinen Teiles beträgt 12 Doppelstunden zu je 90 Minuten. Die Mindestdauer des theoretischen Unterrichts vermindert sich um sechs Doppelstunden, wenn bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist. Auch die klassenspezifischen Unterrichte verringern sich, wenn bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist. (siehe Tabelle)

KlasseDoppelstunden ohne VorbesitzVorbesitz vonDoppelstunden
AM2xx
A1, A2, A4xx
B2xx
C16D1 oder D2
C10C1 oder D14
C10D2
CE4xx
D110C1 oder C4
D18C oder D18
D18C112
L2xx
M2xx
T6xx

Die theoretische Ausbildung der Klassen B, C1, D und D1 schließen die Ausbildung der jeweiligen Anhängerklassen ein.

Quelle: Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO)

Fahrschule Stratmann

Bornstraße 77
44145 Dortmund

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