Weiterbildung nach BKrFQG

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Ziele des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz:

Ziel des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz nach der EU-Rahmenrichtlinie 2003/59/EG ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu fördern, ein wirtschaftliches Fahren zu ermöglichen und ein einheitliches Bildungsniveau innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten.

Mit unserer langjährigen Berufserfahrung und unserem Team von erfahrenen und motivierten Fahrlehrern werden wir Sie gern in Ihrer Weiterbildung unterstützen.

Was bedeutet das für Sie?

Die Fahrerlaubnis allein reicht nicht mehr aus, um gewerblich Lkw oder Bus fahren zu können!
Für Ersterwerber (Führerscheinneulinge) und für alle, die schon einen Führerschein für Lkw oder Bus besitzen, gilt:
Eine Grundqualifikation (für Ersterwerber) und eine regelmäßige Weiterbildung (gilt auch für alle Inhaber von Lkw / Bus Führerscheinen) ist nachzuweisen.

Grundqualifikationsnachweis / Weiterbildungsnachweis

Jeder/Jede Fahrerlaubnisinhaber/in, der/die

  • ab dem 10. September 2008 D1, D1E, D oder DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen)    
  • ab dem 10. September 2009 C1, C1E, C oder CE (Lkw von mehr als 3,5t zGM und deren Kombinationen)

gewerblich nutzen möchte, benötigt einen Grundqualifikationsnachweis bzw. Weiterbildungsnachweise.

Keinen Grundqualifikationsnachweis benötigen die Fahrerlaubnisinhaber/in der Klassen D oder C, wenn die Fahrerlaubnis vor diesen Stichtagen erworben worden ist.

Jedoch müssen auch diese Fahrerlaubnisinhaber/innen eine regelmäßige Weiterbildung (alle 5 Jahre)  nachweisen. Diese ist erstmalig spätestens bis zum 10.09.2013 (Bus) bzw. 10.09.2014 (Lkw) nachzuweisen.

Wie erwerbe ich einen Grundqualifikationsnachweis?

Einen Grundqualifikationsnachweis erwirbt man:

  • durch einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zum/zur „Berufskraftfahrer/in” oder zur „Fachkraft im
    Fahrbetrieb” oder in einem Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten,
  • durch eine erfolgreiche Grundqualifikationsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (praktische Prüfung, Dauer: 240 min.) oder
  • durch eine erfolgreiche beschleunigte Grundqualifikationsprüfung (Unterricht: Dauer 140 Std. & 90 min. theoretische Prüfung) vor der Industrie- und Handelskammer.

Wie erwerbe ich einen beschleunigten Grundqualifikationsnachweis?

Die beschleunigte Grundqualifikation erwirbt man durch das erfolgreiche Ablegen einer 90 minütigen theoretischen Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer.
Voraussetzung dafür ist, dass an einer Schulung von 140 Stunden, einschließlich 10 Fahrstunden zu jeweils 60 Minuten, bei einer anerkannten Ausbildungsstätte teilgenommen worden ist.
Der vorherige Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist für die beschleunigte Grundqualifikationsprüfung nicht erforderlich.

Wie kann ich meiner Weiterbildungspflicht nachkommen?

Ersterwerber müssen eine Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation absolvieren, auch Fahrerlaubnisinhaber/innen, die vor diesen Stichtagen den Führerschein erworben haben, müssen eine Weiterbildung nachweisen.

Die Weiterbildung erfolgt in Seminaren von insgesamt 35 Stunden, welche in 7 Stunden aufgeteilt werden (siehe Tabelle).
Die einzelnen Seminare können auf 5 Jahre verteilt erworben werden. Für jedes Seminar wird eine entsprechende Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Zur Weiterbildung erfolgt keine Prüfung. Die Teilnahmebescheinigung ist ausreichend und ist dem Straßenverkehrsamt vorzulegen.

Beispiel für LKW:


Seminar
Eco-Training

Es wird ein wirtschaftlicher Fahrstil zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs und der Senkung von Verschleiß am Lkw erarbeitet.


Seminar
Soziale Vorschriften für den Güterverkehr

Es wird eine Vertiefung des bereits vorhandenen Wissens der allgemeinen Vorschriften für den Güterverkehr und der Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten sowie neuester Verkehrsregeln erarbeitet.


Seminar
Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

Es werden bereits vorhandene Kenntnisse hinsichtlich neuer Sicherheitstechniken am Lkw, moderner Bremssysteme, Antriebsaggregate sowie Getriebearten erarbeitet.


Seminar
Schaltstelle Fahrer/Arbeitsplatz
Dienstleister, Imageträger, Profi

Es wird erarbeitet, wie die Qualität des Arbeitsplatzes Lkw verbessert und evtl. auftretenden Gesundheitsschäden vorgebeugt werden kann.


Seminar
Ladungssicherung

Es werden Kenntnisse zu Sicherheitsvorschriften und physikalischen Gesetzen erarbeitet, wie die Ladung am Lkw richtig zu sichern und Gefahrenquellen rechtzeitig zu erkennen bzw. zu vermeiden sind.

Wie wird der Qualifikationsnachweis im Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) eingetragen?

Die Qualifizierung wurde in Deutschland bisher durch eine Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachgewiesen. Dies führte insbesondere bei sog. „Grenzgängern“, die im Ausland wohnen und im Besitz eines ausländischen Führerscheins sind, die Weiterbildung aber in Deutschland als Beschäftigungsland absolvieren, immer wieder zu Schwierigkeiten.
Daher führte Deutschland zum 23. Mai 2021 zum Nachweis der Qualifikation den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ein.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein ab.

Die Grundqualifikation und die Weiterbildung werden durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis nachgewiesen.
Die Eintragung im Fahrerqualifizierungsnachweis wird in Verbindung mit einer Frist in der Spalte 10 eingetragen. Beispiel: 95(13.04.2026)
Der Nachweis hat 5 Jahre Gültigkeit.
Vor Ablauf der 5 Jahre sind entsprechende Weiterbildungsseminare wahrzunehmen.
Es wird dann ein neuer Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt.

Welche Altersgrenzen gibt es?

Wer die Fahrerlaubnis nach dem 09. September 2008 (Bus) bzw. 09. September 2009 (Lkw) erwirbt, für den gelten bei verschiedenen Qualifikationsnachweisen die unten angegebenen Mindestaltersgrenzen:

Die Info zu den Altersgrenzen lassen sich nur als PDF-Datei o.ä. darstellen. Eine entsprechende Tabelle lässt sich responsive nicht umsetzen.

Was passiert bei Nichtbeachtung?

Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Fahrt ohne die erforderliche Grundqualifikation oder Weiterbildung durchführt oder als Unternehmer eine Fahrt ohne die erforderliche Qualifikation anordnet oder zulässt, handelt ordnungswidrig.
Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR für den Fahrer und mit einer Geldbuße von bis zu 20.000 EUR für den Unternehmer geahndet werden.


Ziele des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz:

Ziel des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz nach der EU-Rahmenrichtlinie 2003/59/EG ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu fördern, ein wirtschaftliches Fahren zu ermöglichen und ein einheitliches Bildungsniveau innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten.

Mit unserer langjährigen Berufserfahrung und unserem Team von erfahrenen und motivierten Fahrlehrern werden wir Sie gern in Ihrer Weiterbildung unterstützen.

Info? Bitte klicken.

Hier geht es zu den BKrFQG Kursterminen.

Wir sind durch die Bezirksregierung Arnsberg eine anerkannte Ausbildungsstätte gemäß § 9 des BKrFQG i.V.m. § 5 Abs. 1 BKrFQV.

Fahrschule Stratmann

Bornstraße 77
44145 Dortmund

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