Führerscheinklasse C

Der Führerschein Klasse C ermöglicht das Führen von Kraftfahrzeugen (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A).


Beschreibung:

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.


Mindestalter:

18 Jahre (gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre)


Voraussetzungen:

Klasse B


Befristung:

Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.


Einschluss:

Klasse C1


Hinweise:

Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung
Ersterteilung: 37 Fragen
Bestanden: 10 Fehlerpunkte (2 x 5 Fehlerpunkte nicht bestanden)
und
Praktische Prüfung

85 Minuten, 2 Grundfahraufgaben


Weitere Hinweise:

Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.


Fahrschule Stratmann

Bornstraße 77
44145 Dortmund

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Ihr Name
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner