Unterweisung von Personen 1.3 ADR

Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind

Jede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße befasst ist, muss entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und Funktionen eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 des ADR über die Bestimmungen erhalten haben, die für die Beförderung dieser Güter gelten. Diese Vorschrift gilt z. B. für das vom Beförderer oder Absender beschäftigte Personal, das die gefährlichen Güter beladende und entladende Personal, Speditions- und Schiffspersonal, Arzt- und Krankenhauspersonal, das Personal der Verlader sowie die an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße beteiligten Fahrzeugführer, die nicht im Besitz einer ADR Bescheinigung sind, etc.

Diese Kenntnisse müssen durch zu wiederholende Unterweisungen vermittelt werden. Über die Unterweisung ist eine Bescheinigung auszustellen, aus der der Zeitpunkt, die Dauer und der Inhalt der Unterweisung hervorgehen müssen.

Das Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse zur vorschriftsgerechten Vorbereitung und Durchführung von Transporten gefährlicher Güter.
Auch wenn kein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden muss, besteht die Schulungsverpflichtung!

Inhalte:

  • GGVSEB und ADR
  • Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
  • Allgemeine Gefahreneigenschaften
  • Verantwortlichkeiten bei der Durchführung von Gefahrguttransporten
  • Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)
  • Vorschriften für die Sicherung 1.10
  • Durchführungsrichtlinien (RSEB)
  • An Hand von Beispielen werden Lösungen aufgezeichnet für:

Klassifizierung/Verpackung (Bau- und Prüfvorschriften)
Kennzeichnung (Bezettelung)
Begleitpapiere
Ausrüstung von Fahrzeugen
Kennzeichnung von Beförderungseinheiten

Termin: Nach Vereinbarung
Ort: In unseren Räumlichkeiten
Bornstraße 77
44145 Dortmund
Bei Bedarf auch bei Ihnen vor Ort.
Kontakt: Fahrschule Stratmann
Tel. Nr. 0231.83 02 02
Fax Nr. 0231.83 33 39
info(at)fahrschule-stratmann.de
Kosten: 150 €
inklusive Lehrmaterial und Seminarservice.
Unser Angebot für Sie: pro Seminar 6 Teilnehmer ausgebildet, nur für 5 gezahlt!
Andere Staffelangebote auf Anfrage. Sprechen Sie uns an.

Das Seminar ist mehrwertsteuerfrei! (gem. §4 Nr. 21 UStG)
Für das Seminar werden keine IHK-Gebühren erhoben!

Nach Beendigung des Seminars erhält jeder Teilnehmer eine Schulungsbescheinigung.
Aufzeichnungen der nach diesem Kapitel erhaltenen Unterweisung sind vom Arbeitgeber aufzubewahren und dem Arbeitnehmer oder der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Die Aufzeichnungen müssen vom Arbeitgeber für den von der zuständigen Behörde festgelegten Zeitraum (5 Jahre) aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen der erhaltenen Unterweisung sind bei der Aufnahme einer neuen Tätigkeit zu überprüfen.

Fahrschule Stratmann

Bornstraße 77
44145 Dortmund

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