Gefahrgutbeauftragten Fortbildung

Verlängerung des Schulungsnachweises für den Verkehrsträger Straße

Im Gefahrgutbereich gibt es regelmäßig Änderungen, die Gefahrgutbeauftragte in die betriebliche Praxis umsetzen müssen. Ohne regelmäßige Fortbildung ist es kaum möglich, in dieser komplexen Materie auf dem neuesten Stand zu bleiben. Das Vorbereitungsseminar auf die Prüfung vermittelt in kompakter und verständlicher Form alle Kenntnisse, die Gefahrgutbeauftragte nach § 6 Abs. 4 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) zur Verlängerung des Schulungsnachweises für den Verkehrsträger Straße benötigen.

Anhand von praktischen Beispielen werden Aufgaben und Besonderheiten aufgezeigt und Lösungswege erarbeitet. Neben der Vorbereitung auf die IHK-Prüfung steht der intensive Erfahrungsaustausch im Vordergrund, sowohl zwischen den Teilnehmern als auch mit dem Referenten. Die Schulung schließt mit einem Training zur persönlichen Kontrolle des Lernerfolgs ab.

Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)

§ 4 GbV: “… Der Schulungsnachweis gilt fünf Jahre und kann jeweils um weitere fünf Jahre verlängert werden, wenn der Betroffene eine Prüfung nach § 6 Absatz 4 mit Erfolg abgelegt hat.”

§ 6 (4) GbV: “Die Prüfung zur Verlängerung des Schulungsnachweises nach Absatz 1.8.3.16.1 ADR/RID/ADN darf unbegrenzt wiederholt werden, jedoch nur bis zum Ablauf der Geltungsdauer des Schulungsnachweises. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. Die Höchstpunktzahl ist jedoch um 50 vom Hundert zu reduzieren.”

Seminarbetrag: 250 € pro Teilnehmer

Der Seminarbetrag versteht sich inkl. Lehrmaterial und Seminarservice.
Das Seminar ist mehrwertsteuerfrei! (gem. § 4 Nr. 21 UStG).

Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung.

Termine nach Vereinbarung.
Bitte sprechen Sie uns an.



Fahrschule Stratmann

Bornstraße 77
44145 Dortmund

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