Eintrag der Schlüsselzahl 197 (Automatik)

Ab dem 01. April 2021 ist es möglich, die Fahrerlaubnisprüfung für die Fahrerlaubnis der Klasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass dann die Fahrerlaubnis auf das Führen solcher Fahrzeuge beschränkt wird.
Für die Klasse B wird die Möglichkeit geschaffen, auch bei Ablegung der praktischen Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen, wenn zuvor eine praktische Ausbildung auf dem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt ist.

Wann entfällt die Beschränkung?                                      

  • Die Beschränkung auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe der Fahrerlaubnis der Klasse B entfällt bei Fahrschüler_innen, wenn diese eine zusätzliche Schulung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe von mindestens 10 Unterrichtsstunden á 45 Minuten absolvieren
    und
  • in einer 15-minütigen Fahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaft nachweisen, dass sie in der Lage sind, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst führen zu können.

Die Fahrerlehrer_innen stellen zum Nachweis der Befähigung eine Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschulausbildungs-Verordnung (FahrschAusbO) aus, die bei der praktischen Prüfung vorgelegt werden muss. Durch den Eintrag der Schlüsselzahl 197 für die Klasse B in der Spalte 12 des Kartenführerscheines wird dokumentiert, dass der Nachweis über die Befähigung erbracht wurde.

Wo und wann beantrage ich den Eintrag der Schlüsselzahl 197?
Bereits bei der Antragstellung müssen die Fahrschüler_innen erklären, die Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 erwerben zu möchten (Gebühren der Stadt Dortmund: Erstantrag 44,70 €, zzgl. 28,60 € Eintrag 197).

Was gilt bei der Erweiterung der Klasse B auf eine C oder D-Klasse?
Inhaber_innen einer Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 erhalten bei Erweiterung auf eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder D eine auf die jeweilige bezogene Beschränkung auf Automatikgetriebe (Schlüsselzahl 78), sofern die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wird. Die im Zusammenhang mit einer Bescheinigung nach Anlage 7 FahrschAusbO erworbene Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 berechtigt nicht dazu, bei den aufbauenden Fahrerlaubnisklassen (BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE) auf die Beschränkung zu verzichten. Sofern die Prüfung auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl 78 bei den jeweiligen Klassen.

Quelle: Auszug aus Städte Region Aachen

  20. April 2023
  Kategorie: Allgemein

Fahrschule Stratmann

Bornstraße 77

[contact-form-7 id="6915" title="Kontakt-Footer"]
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner