Führerscheinklasse L

Der Führerschein Klasse L ermöglicht das Führen von Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind.


Beschreibung:

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinenselbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern


Mindestalter:

16 Jahre


Voraussetzungen:


Befristung:

Klasse L ist unbefristet gültig


Einschluss:


Hinweise:

Ausbildung:
Theorie
Prüfung:
Theorieprüfung
Ersterteilung: 35, Erweiterung: 20 Fragen
Bestanden: 10/6 Fehlerpunkte (2 x 5 Fehlerpunkte nicht bestanden)



Fahrschule Stratmann

Bornstraße 77
44145 Dortmund

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